AGB

1. Geltung und Regelungsgegenstand

1.1 Die Mattis Immobilien GmbH stellt Zimmer und Räumlichkeiten ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Entgegenstehende Bedingungen erkennt die Mattis Immobilien GmbH nicht an.

1.2 Beauftragt der Kunde vertragliche Leistungen nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Mitarbeiter, Mitarbeiter oder sonstige ihm zurechenbare Dritte, hat er dafür zu sorgen, dass auch diese Personen die nachstehenden Geschäftsbedingungen einhalten.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der Mattis Immobilien GmbH und ggf. dem fristgerechten Eingang der von der Mattis Immobilien GmbH geforderten Anzahlung zustande. Ist eine fristgerechte Beantwortung der Anfrage durch eine Buchungsbestätigung nicht möglich, kommt der Vertrag durch Erbringung der Leistung zustande.

2.2 Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anfrage ab, so wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsbestandteil, wenn der Kunde dieser nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht. Mit der Annahme der Leistung durch den Kunden kommt der Vertrag mit dem geänderten Inhalt zustande. Bei Buchungen über Hotelportale kann die Buchung von der Hinterlegung einer gültigen Kreditkartennummer abhängig gemacht werden.

2.3 Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, so haftet dieser gegenüber dem Flatista Boutique Hotel zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Kundenannahmevertrag.

3. Zimmerzugang, An- und Abreise

3.1 Am Anreisetag erhält der Kunde per E-Mail einen individuellen Code. Nur mit diesem Code hat der Kunde Zugang zur Unterkunft.

3.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist eine Zimmerbezug vor 15:00 Uhr am Anreisetag nicht möglich.

3.3 Sofern nicht anders vereinbart, muss das Zimmer am Abreisetag bis 10.00 Uhr zurückgegeben werden. Wird das Zimmer bis zu diesem Zeitpunkt nicht geräumt, ist die Mattis Immobilien GmbH berechtigt, für den Abreisetag bis zur Räumung bis spätestens 12:00 Uhr 50% des vollen Zimmerpreises in Rechnung zu stellen. Bei einer Räumung des Zimmers nach 13:00 Uhr kann der volle Zimmerpreis in Rechnung gestellt werden.

3.4 Bei Langzeitaufenthalten (länger als 29 Tage) findet vor der Abreise eine Endkontrolle statt. Bei dieser Besichtigung wird der allgemeine Zustand des Zimmers überprüft, fehlende Einrichtungsgegenstände festgestellt und gegebenenfalls in Rechnung gestellt.

4. Leistungen, Preise

4.1 Welche Leistungen und Preise vertraglich vereinbart sind, können Sie der Beschreibung des Hauses im Internet unter www.flatista.com und den darauf verweisenden Angaben in der Buchungsbestätigung entnehmen.

4.2 Als Vertragsinhalt für die in der Buchungsbestätigung enthaltenen bzw. angeforderten Leistungen gelten die im Preisteil der Homepage www.leni-living.com veröffentlichten Preise.

4.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und örtlichen Abgaben. Nicht enthalten sind örtliche Abgaben, die der Kunde nach den jeweiligen örtlichen Gesetzen selbst schuldet, z. B. die Kurtaxe. Ändert sich nach Vertragsschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate beträgt.

4.4 Weitere Informationen zu den Rundfunkgebühren: http://www.rundfunkbeitrag.de/index_ger.html

5. Nutzung der Räumlichkeiten

5.1 Die Untervermietung oder Weitervermietung oder sonstige (auch unentgeltliche) Nutzungsüberlassung der überlassenen Räume und Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken, auch nur für kurze Zeit, ist unzulässig, wobei § 540 Abs . 1 Satz 2 BGB entfällt, soweit der Kunde kein Verbraucher ist.

5.2 Die Untervermietung oder Weitervermietung oder sonstige (auch unentgeltliche) Nutzungsüberlassung der überlassenen Räume und Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken, auch nur für kurze Zeit, ist unzulässig, wobei § 540 Abs . 1 Satz 2 BGB entfällt, soweit der Kunde kein Verbraucher ist.

5.3 Die jeweils geltenden Meldevorschriften sind stets zu beachten. Der Kunde hat sich gemäß den Bestimmungen des Meldegesetzes bei der zuständigen Stelle anzumelden. Bestellt der Kunde vertragliche Leistungen nicht für sich selbst, sondern für seine Mitarbeiter, Mitarbeiter oder sonstige ihm zurechenbare Dritte, hat er diese über die Meldevorschriften zu informieren und für deren Einhaltung zu sorgen.

5.4 Die Nutzung elektrischer Küchengeräte ist in den Zimmern nicht gestattet. 5.5 Das Rauchen ist in den Zimmern und auf den Fluren verboten.

6. Vorzeitige Vertragsbeendigung

6.1 Die Mattis Immobilien GmbH kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen gemäß Ziffer 5 verstößt.

6.2 Eine fristlose Kündigung ist auch dann möglich, wenn der Kunde oder ihm zurechenbare Gäste sich nicht an die Hausordnung halten.

6.3 Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der dem Kunden überlassenen Räume berechtigt die Mattis Immobilien GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung des Nutzungsentgelts besteht nicht.

6.4 Eine fristlose Kündigung des Vertrages ist auch dann möglich, wenn die Zimmerbuchung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Kunden und des Zwecks erfolgt.

6.5 Eine berechtigte fristlose Kündigung des Vertrages begründet keinen Schadensersatzanspruch des Kunden. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Vertrages ist das Zimmer unverzüglich zu räumen. Geschieht dies nicht, ist die Flatista Immobilien GmbH berechtigt, das Zimmer auf Kosten des Kunden zu räumen und den Zugangscode zu löschen.

7. Zahlung

7.1 Der Zimmerpreis (und bei Langzeitbuchungen zusätzlich die Anzahlung in Höhe von 500,00 €) ist bei der Buchung, vor Bezug des Zimmers, per Sofortüberweisung zu bezahlen.

7.2 Die Mattis Immobilien GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zB in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7.3 Zahlungsverzug berechtigt die Mattis Immobilien GmbH, weitere Leistungen aus einem laufenden Vertrag zu verweigern und von Verträgen über künftige Leistungen zurückzutreten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt der Flatista Immobilien GmbH vorbehalten.

7.4 Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen durch den Kunden ist nicht möglich, es sei denn, die Verhinderung beruht auf einem Umstand, den die Flatista Immobilien GmbH zu vertreten hat.

8. Stornierungsbedingungen

8.1 Die Stornierungsbedingungen richten sich nach dem vom Gast gebuchten Preis. 

8.2 Grundsätzlich ist eine Stornierung bis 28 Tage vor Checkin kostenlos.

8.3 Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Checkin sind 50% des Gesamtpreises erstattungsfähig.

8.3. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor der geplanten Anreise wird der volle Preis fällig.

9. Haftung

9.1 Die Mattis Immobilien GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Mattis Immobilien GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung der Flatista Immobilien GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9.2 Der Kunde haftet für alle Schäden, die der Mattis Immobilien GmbH durch ihn selbst, seine Gäste oder sonstige Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen.

9.3 Für den Verlust eingebrachter Gegenstände des Kunden übernimmt Mattis Immobilien GmbH Hotel ausdrücklich keine Haftung.

9.4 Zurückgebliebene Gegenstände des Kunden werden nur auf Wunsch, Gefahr und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Mattis Immobilien GmbH behält sich vor, zusätzlich zu den anfallenden Versandkosten eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € zu erheben. Zurückgelassene Gegenstände werden maximal 3 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden Gegenstände mit einem akzeptablen Wert, offenbar mindestens 10,00 €, beim örtlichen Fundbüro abgegeben. Andere Gegenstände werden nach diesem Zeitraum vernichtet oder einer örtlichen Wohltätigkeitsorganisation zur Verwendung übergeben.

10. Garantie

10.1 Wird eine Leistung nicht oder nicht vertrags- und verkehrsüblich erbracht, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen.

10.2 Der Kunde kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn nach erfolglosem Nacherfüllungsverlangen die Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird. Der Kunde ist verpflichtet, bei etwaigen Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm hieraus keine Ansprüche zu.

10.3 Wird die Mattis Immobilien GmbH durch höhere Gewalt oder Streik an der Erbringung ihrer Leistungen gehindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Die Flatista Immobilien GmbH ist jedoch verpflichtet, sich um die Beschaffung gleichwertiger Leistungen an anderer Stelle zu bemühen. 

 11. Bearbeitung von Post/Paketen

11.1 Die Mattis Immobilien GmbH nimmt grundsätzlich keine Briefe und Pakete entgegen. 

11.2 Sollte dennoch ein Brief oder Paket irrtümlich zugestellt werden, erfolgt die Nachsendung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen Kostenerstattung.

12. Besondere Bestimmungen

12.1. Nutzungsbedingungen für WLAN: siehe Auslage Ferienwohnung.